Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.0.    Anwendung, Geltung
1.1. Für sämtliche Geschäfte und Lieferungen zwischen uns und unserem Kunden gelten die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nicht für Geschäfte mit Endverbrauchern.
1.3. Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen. Bei Gegenbestätigung des Kunden zu seinen Einkaufsbedingungen gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
1.4. Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für Geschäfte zwischen uns und Auslandskunden. Soweit unsere Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Abweichendes nicht regeln, gilt für Auslandsgeschäfte das UN-Kaufrecht.
2.0.    Vertragsabschluß, Pflichten, Programmbeschaffenheitsbestimmung
2.1.1. Der Vertragsabschluß erfolgt ausschließlich durch unsere schriftliche oder in Textform abgefaßte Auftragsbestätigung.
2.1.2. Erfolgt die Auftragsanfrage des Kunden über das Internet werden wir Ihnen zunächst eine Eingangsbestätigung der Auftragsanfrage erteilen. Diese Eingangsbestätigung gilt nicht als Vertragsabschluß. Der Vertragsabschluß erfolgt ausschließlich durch unsere schriftliche oder in Textform abgefaßte spätere Auftragsbestätigung.
2.2. Die Auftragsbestätigung enthält unsere Lieferverpflichtung und bestimmt die Beschaffenheit der zu liefernden Vertragsprodukte ausschließlich. Nebenabreden und spätere Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
2.3. Für die Leistungs- und Beschaffenheitsbestimmung schließen wir Werbeangaben, Prospektinhalte unserer Prospekte, soweit in Tz. 2.1. nicht in Bezug genommen, und/oder öffentliche Äußerungen von uns, unseren Mitarbeitern und Vertriebspersonen, einschließlich Handelsvertreter aus, wenn in der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich Werbeangaben, Prospekte, Datumblätter, Zeichnungen zur Beschaffenheitsbestimmung aufgeführt sind. Wir schließen § 434 (1) 2 Abs. 2 BGB ausdrücklich für die Beschaffenheitsbestimmung aus.
2.4. Sind Serienteile von uns an den Kunden zu liefern, muß der Kunde die Vorgaben für Material, Maße und technischen Daten uns von ihm geprüft und so bestimmt übermitteln, daß die Serienfertigung ohne Entwicklungs- und Konstruktionsbeiträge und ohne eigene Prüfungsverpflichtung für die Vorgaben durch uns möglich ist. Der Kunde haftet uns gegenüber für die Richtigkeit von Zeichnungen und Dateien.
2.5. Überträgt uns der Kunde Problem- und Systemlösungen, so bestimmen sich die Beiträge aus einer getrennt zu erstellenden Pflichten- und Lastenliste, die die Auftragsbestätigung ergänzt und die Vertragsbestandteil ist.
3.0.    Preise und Zahlungsbedingungen, Widerrufsrecht des Internetbestellers
3.1.1. Falls in der schriftlichen Auftragsbestätigung Abweichendes nicht vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Versandspesen und Verpackung. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, die in den Rechnungen getrennt ausgewiesen wird, hinzu.
3.1.2. Erfolgt die Auftragserteilung über das Internet behalten wir uns vor, die Abrechnung über den vor Ort ansässigen Vertriebspartner abzuwickeln. Mehrkosten sind hierdurch nicht verbunden.
3.2. Aufträge unter EUR 150,00 netto Warenwert bedingen zusätzliche Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 15,00.
3.3.     Wird vom Depot Direktauslieferung an Laborkunden gewünscht, berechnen wir unseren zusätzlichen Aufwand mit EUR 10,00.
3.4.     Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum wird 2 % Skonto gewährt. Bei Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung gewähren wir 3 % Skonto. Wechsel und Schecks gelten erst bei Einlösung als Zahlung. Diskontspesen trägt der Käufer. Bei Überschreitung des Zahlungstermines bleibt uns die Berechnung von Verzugskosten und Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes vorbehalten.
3.5.    Wenn ein abweichendes Zahlungsziel in der Auftragsbestätigung nicht enthalten ist, tritt Verzug durch Mahnung, spätestens aber nach § 286 Abs. 3 BGB ein. Die Verzinsung wird von uns in gesetzlicher Höhe berechnet (§ 288 BGB).
3.6.    Gegen unsere Forderungen kann unser Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Aufrechnung und Zurückhaltung mit bestrittenen Forderungen ist zwischen uns und dem Kunden ausgeschlossen.
3.7    Der Internetbesteller kann den Vertragsabschluß innerhalb einer Ansichtsfrist von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich oder durch Rücksendung der Lieferung zu erfolgen.
4.0.    Lieferfristen und Termine, Gefahrübergang
4.1.    Lieferfristen und Termine bestimmen sich nach der jeweiligen schriftlichen Auftragsbestätigung. Wir sind berechtigt, auch ohne Vereinbarung Teillieferung zu leisten und zu berechnen.
4.2.    Wenn wir an der Einhaltung von Lieferfristen und Terminen und der Erfüllung unserer Pflichten durch Umstände behindert werden, die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen bei unserem Zulieferer, Lieferbehinderungen von Roh- und Hilfsstoffen an uns durch behördliche Maßnahmen, Embargos, Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder Elementarschäden bei unserem Zulieferer, schließen wir die Einhaltung der Lieferfristen und Termine aus. Diese verlängern sich um die Zeitspanne der Behinderung. Wird eine Lieferung aus den vorstehenden Gründen unmöglich, so werden wir und unser Kunde gegenseitig von den bestehenden Pflichten befreit.
4.3.    Wenn Abweichendes in der Auftragsbestätigung nicht geregelt ist, so gilt EXW Incotherms 2000.
4.4.    Eine Haftung für Verzugsschäden unseren Kunden gegenüber tritt nur bei grob fahrlässigen und/oder vorsätzlichem Verschulden von uns oder unseren Mitarbeitern ein, es sei denn, der Liefertermin ist ausdrücklich als Festtermin und wesentliche Lieferverpflichtung vom Kunden uns mitgeteilt.
4.5.    Eventuelle Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers.
5.0.    Leistungsstörungen, Pflichtverletzungen, Haftung
5.1.    Unsere Pflichten und die Beschaffenheitsbestimmung für unsere Produkte ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
5.2.    Es obliegt unserem Kunden, die von uns gefertigten Produkte binnen einer Frist von sieben Tagen auf Fehler, Mängel, Stückzahl zu überprüfen und bei Fehlern, Mängeln, abweichender Stückzahl dies uns innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich so anzuzeigen, daß wir Fehler, Mängel oder Abweichungen von der Stückzahl und vom Auftragsinhalt so identifizieren können, daß wir unseren Nachbesserungsverpflichtungen nachkommen können.
5.3.    Wir haften für bei unserem Kunden entstehende Schäden bei Vorsatz und/oder grob fahrlässigem Verschulden.
5.4.    Bei Leistungsstörungen unserer Lieferverpflichtungen und der Beschaffenheitsbestimmung unserer Ware steht uns gegenüber dem Kunden ein Nachbesserungsanspruch innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Dieses Nachbesserungsrecht ist beschränkt auf zwei Nachbesserungsversuche. Tritt die Pflichtverletzung oder Abweichung von der Beschaffenheitsbestimmung nach Weiterverwendung unserer Produkte, z.B. als Komponenten in anderen Sachen, an einem Lieferort des Kunden an seinen Kunden auf, so muß uns der Kunde Gelegenheit geben, unsere Nachbesserungsansprüche am Lieferort des Kunden wahrzunehmen.
5.5.    Im Falle von Pflichtverletzungen von Nebenpflichten, oder im Falle unwesentlicher Abweichung von unseren Pflichten und der Beschaffenheitsbestimmung unserer Produkte schließen wir eine Haftung gegenüber unseren Kunden aus.
5.6.    Falls unser Kunde wegen von uns fahrlässig zu vertretender Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt, oder den Kaufpreis mindert, oder wir die Pflichtverletzung durch Nachbesserung oder nach Erfüllung beseitigen, schließen wir die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art gegen uns aus.
5.7.    Jegliche Schadensersatzansprüche von uns beschränken sich auf solche Schäden, die für uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar aus der Verwendung des von uns gelieferten Produktes sind.
5.8.    Es obliegt dem Kunden, die von uns gelieferten Produkte zu warten, und sie vor unerträglichen Umwelteinflüssen, z.B. chemischen Reaktionen, zu schützen. Gebrauchsübliche Abnutzung schließt eine Pflichtverletzung durch uns aus.
5.9.    Bei Export unserer Produkte durch unseren Kunden, auch bei Weiterverarbeitung, Komponentenverwendung durch den Kunden, haften wir nicht für die Exportfähigkeit der Vertragsprodukte und die staatliche Genehmigungsfreiheit und Einfuhrfreiheit in die Exportländer unseres Kunden.
6.0.    Sicherheiten, Eigentumsvorbehalt, Zurückhaltung
6.1.        Erweiterter Eigentumsvorbehalt :
Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum, bis der Kunde, wenn er Kaufmann ist, alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns beglichen hat.
6.2.    Verlängerter Eigentumsvorbehalt :
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Die hierbei entstandene Forderung tritt er bereits jetzt an uns ab. Diese Forderung darf der Kunde an Dritte, auch Banken, nicht abtreten. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen den Namen der Drittschuldner und die Forderungsbeträge mitzuteilen.
6.3.    Freigabe von Sicherheiten :
Wir sind auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten, die den Nominalbetrag der Forderung von uns zzgl. eines Zuschlags von 20 % übersteigen, freizugeben. Die Wahl der freizugebenden Sicherheit treffen wir.
6.4.    Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware vor Eigentumsübergang zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
6.5.    Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
6.6.    Sollte bei Lieferung im Export die vorstehende Regelung des Eigentumsvorbehalts nach dem Recht des Exportlandes nicht wirksam sein, so ist der Kunde verpflichtet, wir sind berechtigt, den Abschluß einer Sicherungsvereinbarung nach dem Recht des Exportlandes und die erforderliche Registrierung vorzunehmen. Ist der Exportkunde mit Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt, ohne daß damit ein Rücktritt vom Vertrag verbunden ist, die Ware in Besitz zu nehmen und getrennt oder außerhalb der Geschäftsräume des Kunden einzulagern.
6.7.    Steht uns ein Absonderungsrecht zu, so haftet unsere Sicherheit auch für künftige Insolvenzkosten.
6.8.    Einfacher Eigentumsvorbehalt :
Ist der Kunde kein Unternehmer im Sinne Tz. 1.1 dieser AGB's, so steht uns der einfache Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung der bestellten Ware zu.
6.9.    Wir sind zur Zurückhaltung unserer Lieferungen an den Kunden berechtigt, wenn Zahlungen aus vorausgegangenen Lieferungen offenstehen.
7.0.    Garantieerklärung
7.1.    Die Abgabe einer Garantieerklärung bedarf gesonderter, getrennter Schriftform außerhalb der Auftragsbestätigung.
7.2.    Eine Garantieerklärung kommt wirksam nur zustande, wenn sie durch einen Einzelvertretungsberechtigten oder einen Gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer mit einem anderen Geschäftsführer oder Prokuristen eigenhändig unterzeichnet ist.
7.3.    Beschaffenheitsbestimmungen und Leistungsbeschriebe enthalten keine Garantieerklärungen. Die Annahme stillschweigender Garantien wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.0.    Produkthaftung   
8.1.    Wir sind Hersteller der von uns verarbeiteten und gelieferten Waren. Für uns zugelieferte Waren und Warenteile, die wir unseren Komponenten beistellen, ist Hersteller unser Lieferant.
8.2.    Wir übernehmen für die von uns gelieferte Ware die Produkthaftung einschließlich der Haftungstatbestände, die sich aus fehlerhafter Produktinformation, Datenblättern oder Dokumentation, die wir erstellt haben, ergeben.
8.3.    Bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Auslandskunden übernehmen wir keine Überprüfung unserer Produkte auf die Beachtung besonderer Vorschriften des nationalen Rechts am Sitz des Kunden.
    8.4.    Entsteht durch unser fahrlässiges Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung oder Konstruktion unserer Produkte oder durch fehlerhafte Beratung, Information oder fehlerhafter Bedienungsanleitung nach Übergabe unserer Produkte an unseren Kunden ein Schaden, auch aufgrund der Anspruchsgrundlage der gesetzlichen Produkthaftung, so vereinbaren wir zwischen uns und unseren Kunden, daß die Haftung der Höhe nach auf die von uns abgeschlossene Schadensversicherung bei unserem Versicherer auf die jeweilige Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden beschränkt ist. Auf Verlangen des Kunden nennen wir diesem den Versicherer sowie die jeweilige Versicherungssumme.
8.5.    Bei Inanspruchnahme von uns durch Dritte auf der Grundlage der Produkthaftung aus vom Kunden durchgeführter Verarbeitung unserer Ware verpflichtet sich der Kunde, uns im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter freizustellen, es sei denn, die Haftung ist ausschließlich durch unsere in das Produkt des Kunden eingebaute Komponente verursacht. Wir sagen bei der Abwehr solcher Ansprüche des Kunden unsere Unterstützung zu.
 9.0.    Datenschutz
    9.1.    Wir sind berechtigt, Kundendaten, die wir aus der Geschäftsbeziehung erhalten haben, soweit der Kunde über diese verfügen kann, zu speichern und zu verarbeiten.
      9.2     Der Besteller stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form übermittelt werden, stellt der Besteller entsprechende Sicherheitskopien her.
Unser Server wird regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Besteller verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Dem Besteller ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht übermittelte Daten einzusehen, dieses Risiko nimmt der Besteller in Kauf.
10.0     Werkzeuge und Modelle
Werden für die Durchführung eines Kundenauftrages von uns Werkzeuge und   Modelle entwickelt oder zur Entwicklung vergeben, so bleiben diese auch nach Ausführung des Auftrages unser Eigentum. Dieses gilt auch dann, wenn der Kunde sich an den Entwicklungskosten ganz oder teilweise beteiligt.
11.0.    Erfüllungsort, Gerichtsstand
    11.1.    Mündliche Absprachen sind unwirksam. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auch der Verzicht auf die Schriftform.
    11.2.    Sollte eine Klausel dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen unwirksam sein, so berührt diese die Wirksamkeit des Inhalts der übrigen Bestimmungen nicht. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen unserer allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben nicht die Gesamtnichtigkeit oder Unwirksamkeit der allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zur Folge.
11.3.    Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Engen.
     11.4.    Gerichtsstand für jeglicher Streitigkeiten zwischen uns und unserem Kunden, soweit er dem Kundenkreis gem. Tz. 1.1 der AGB's unterliegt, wird nach Wahl von uns beim Amtsgericht Singen oder Landgericht Konstanz ausschließlich vereinbart.
    Der Gerichtsstand bei nicht dem in Tz. 1.1 zugehörigen Personenkreis
    entspricht den gesetzlichen Bestimmungen

KARL BERG GMBH, Industriestr. 3b, D-78234 Engen Tel.: 07733 - 94 1050 Fax: 07733-6434
Stand der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen: 01/02
Sämtliche Ausfertigungen früheren Datums sind damit ungültig.